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Im Bereich des öffentlichen Rechts und der Regulierung verfügt Andersen über umfangreiche Erfahrungen und berät Privatpersonen und Unternehmen ebenso wie öffentliche Verwaltungen und Einrichtungen.
Unsere Beratung umfasst die Erstellung von Gutachten, die Vorbereitung von Verwaltungsunterlagen sowie die rechtliche Verteidigung unserer Mandanten in Verwaltungs- und Streitverfahren in den verschiedenen Bereichen unseres Fachgebiets.
Besonders versiert sind wir in der ständigen Beratung von öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen in Bezug auf die Verwaltungsorganisation und deren Funktionsweise, die Ausarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Eigentums- und Vermögensverwaltung, Beamten- und Angestelltenverhältnisse usw.
Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens beraten wir Verwaltungen und Einrichtungen des öffentlichen Sektors sowie Bieter und Zuschlagsempfänger von Verwaltungsaufträgen, erstellen Beschaffungsanweisungen und Verwaltungsspezifikationen für Behörden und andere Einrichtungen des öffentlichen Sektors und unterstützen sie bei Vergabeverfahren und der Ausführung öffentlicher Aufträge. Im privaten Sektor beraten wir Bieter bei der Einreichung von Angeboten, der Ausführung, Änderung und Beendigung von Verträgen sowie bei der Anfechtung von Vergabeentscheidungen mittels spezieller Beschwerden und gegebenenfalls bei der Rechtsverteidigung in den Gerichtsverfahren infolge der genannten Entscheidungen.
In den regulierten Sektoren verfügen wir über umfassende Erfahrung in den verschiedenen Bereichen des sektorbezogenen Verwaltungsrechts, wie Gewässer, Küsten, Häfen, Energie, Bergbau, Telekommunikation, Tourismus und Transport.
Darüber hinaus beraten wir bei Enteignungsverfahren, Vermögenshaftung, Subventionen und öffentlichen Beihilfen sowie in allen Bereichen des Regulierungsrechts.
Öffentlich-rechtliche Dienste
Öffentliches Auftragswesen
- Erstellung von Berichten und Rechtsgutachten zu den Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen.
- Verwaltungs- und Verwaltungsstreitverfahren.
- Due-Diligence-Prüfungen.
- Vorbereitung von besonderen Verwaltungsklauseln.
- Einstufungsdossiers.
- Rechtsberatung bei der Umsetzung von Modellen Öffentlich-Privater-Partnerschaften.
- Besondere Abhilfemaßnahmen bei der Beschaffung.
Enteignungen
- Erstellung von Berichten und Gutachten.
- Juristisch-administrative Unterstützung bei Enteignungsverfahren.
- Verwaltungs- und Verwaltungsstreitverfahren.
- Beratung vor den Enteignungsbehörden bei der Bestimmung des angemessenen Preises.
- Beratung und Koordination der für das Enteignungsverfahren erforderlichen Wertgutachten.
- Unterstützung bei Vorverfahren und Einigungsverhandlungen.
- Beratung bei gemeinsamen Schätzungen.
- Beratung der Begünstigten von Zwangsenteignungen.
- Beratung bei Neuschätzungen.
- Beratung bei Rückenteignungen.
Infrastrukturen
- Ausarbeitung von besonderen Verwaltungsklauseln.
- Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen bei Ausschreibungsverfahren.
- Erfahrung in den Bereichen Straßen, Schienen, Hafen- und Flughafeninfrastrukturen, Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Energierückgewinnungsanlagen usw.
Schadensersatzansprüche gegen die öffentliche Hand
- Erstellung von Berichten und Gutachten.
- Schadensersatzansprüche in Verwaltungsverfahren.
- Verwaltungs- und Verwaltungsstreitverfahren.
Regulierungsrecht
Im Zusammenhang mit dem Regulierungsrecht verfügen wir über Erfahrungen in den Bereichen Wasser, Küsten, Häfen, Verkehr, Telekommunikation, Energie, Gesundheit, Handel usw.
- Abgabe von Gutachten zu konkreten Fragen.
- Abwicklung von Genehmigungen, Erlaubnissen und behördlichen Zulassungen.
Ebenso bietet Andersen Rechtsberatung in Umweltangelegenheiten an, wie Umweltgenehmigungen und -lizenzen, bei der Durchführung von Umwelt-Due-Diligence-Prüfungen und für den Mandanten selbst Auditdienste bei der Überprüfung seiner rechtlich-ökologischen Situation oder bei der Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien, der Implementierung und dem Betrieb integrierter Abfallmanagementsysteme usw.
Experten
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