Ethikkodex von Andersen
Andersen versteht die Ausübung der Anwaltschaft und Rechtsberatung als eine wesentliche Dienstleistung für die Gesellschaft, bei der die Einhaltung von Vorschriften, Transparenz, Ehrlichkeit und soziale Verantwortung im Vordergrund stehen müssen. In diesem Sinne ist es das oberste Ziel der Kanzlei, eine ethische, integre und auf Exzellenz basierende Anwaltschaft zu entwickeln, die den höchsten professionellen Standards und der geltenden Gesetzgebung entspricht.
Im Rahmen der ethischen Kultur der Kanzlei stehen die Mandanten im Mittelpunkt der Tätigkeit. Die Kanzlei ergreift, alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle ihre Fachleute und Mitarbeiter die legitimen Interessen ihrer Mandanten unabhängig und objektiv und gegen jede Art von Einmischung beraten und verteidigen.
Unternehmensführung
Die Unternehmensführung von Andersen ist die Grundstruktur, die Transparenz, Ethik und Nachhaltigkeit im Management gewährleistet. Wir verfügen über eine Struktur, die effiziente Entscheidungen erleichtert und ein Umfeld des Vertrauens und der Professionalität sowohl intern als auch gegenüber unseren Kunden fördert.
Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Beschreibung der Struktur, auf der unsere Unternehmensführung basiert:
Generalversammlung
Sie ist das beschlussfassende Organ, das den Willen der Kanzlei widerspiegelt. Sie, setzt sich aus allen Partnern zusammen, die an der Kanzlei beteiligt sind.
Verwaltungsrat
Er ist das für die Leitung und Verwaltung der Kanzlei zuständige Organ. Seine Mitglieder werden alle vier Jahre von der Hauptversammlung gewählt. Derzeit besteht er aus sieben Mitgliedern.
Geschäftsführender Gesellschafter
Er ist der Geschäftsführer der Kanzlei und Mitglied des Verwaltungsrats, dem die Führungsaufgaben für die Leitung der Kanzlei übertragen wurden. Derzeit ist José Vicente Morote der geschäftsführende Gesellschafter von Andersen Iberia.
Executive Partner und General Counsel
Diese beiden Ämter werden derzeit von derselben Person, Ignacio Aparicio Ramos, bekleidet, der gleichzeitig Sekretär des Verwaltungsrats ist. Der Executive Partner hat ebenfalls vom Verwaltungsrat Befugnisse zur Unterstützung des Managing Partners übertragen bekommen. Der General Counsel ist zuständig für: (i) die Koordination und Durchführung der rechtlichen Angelegenheiten der Kanzlei; (ii) die Sicherstellung der Rechtmäßigkeit aller internen Prozesse der Kanzlei ( ) und (iii) die Risikokontrolle in der Beziehung zum Kunden.
Senior Partner
Der Senior Partner der Kanzlei ist Javier Mata. Er ist Mitglied des Betriebsausschusses der Kanzlei, einem internen Gremium, das den Managing Partner bei der Ausführung und Entwicklung der Haupttätigkeit der Kanzlei unterstützt.
Operationsausschuss
Dies ist das interne Gremium der Kanzlei, das den Managing Partner bei der Ausführung und Entwicklung der Haupttätigkeit der Kanzlei sowie in allen anderen erforderlichen Angelegenheiten unterstützt. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus dem geschäftsführenden Partner, den Bereichsleitern, den Büroleitern, dem Vorstand, dem General Counsel, dem Senior Partner Javier Mata und dem Of Counsel Miguel Gordillo.
Bereichsleiter
Büroleiter
Ausschuss für Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion
Dieses Gremium befasst sich mit der Förderung von Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion durch die Entwicklung von Richtlinien und Strategien, die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften sowie die Durchführung von Kommunikations-, Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen innerhalb der Kanzlei. Derzeit wird es von Arancha Bengoechea geleitet und setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: