Teilen:

Wissen

Spanisches Arbeitsrecht: Grundlagen und Vorschriften

Das spanische Arbeitsrecht ist sehr umfassend. So gibt es Besonderheiten unter anderem bei befristeten Arbeitsverträgen und Abfindungen zu beachten.
Spanisches Arbeitsrecht: Grundlagen und Vorschriften

Spanisches Arbeitsrecht

Das Kernstück des spanischen Arbeitsrechts ist das Arbeitnehmerstatut (Estatuto de los Trabajadores), das durch das Königliche Gesetzesdekret 2/2015 vom 23. Oktober verabschiedet wurde.

Ein wesentliches Merkmal des spanischen Arbeitsrechts besteht darin, dass wichtige Beschäftigungsfragen durch Tarifverträge (convenios colectivos) geregelt werden können, d. h. durch Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern in einem bestimmten Bereich (innerhalb eines Unternehmens, unternehmensweit oder branchenweit).

Arbeitsverträge

Arbeitsverträge können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden, es sei denn explizite Bestimmungen verlangen einen schriftlichen Vertrag (z. B. befristete Arbeitsverträge, Teilzeitverträge und Ausbildungsverträge). Wird dieses Formerfordernis nicht erfüllt, gilt der Vertrag als unbefristet abgeschlossen und als Vollzeitbeschäftigung, sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen werden kann. Die Einstellung von Arbeitnehmern muss den regionalen Arbeitsbehörden (Servicios Públicos de Empleo) innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsbeginn gemeldet werden. Eine rückwirkende Anmeldung zur Sozialversicherung ist allerdings nicht möglich.

Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsverträgen, darunter unbefristete, befristete, Ausbildungs- und Teilzeitverträge:

  • Befristete Arbeitsverträge: Das spanische Recht stellt konkrete, sehr strenge Anforderungen an den Abschluss von befristeten Verträgen. Diese müssen stets schriftlich abgeschlossen werden und der Grund für die Befristung muss hinreichend genau angegeben werden. Andernfalls, oder wenn der Grund für die Befristung keiner der gesetzlich festgelegten Fallgruppen entspricht, wird der Vertrag als unbefristet behandelt.

Befristete Arbeitsverträge können nur in folgenden Fällen abgeschlossen werden:

1/ Aufgrund des betrieblichen Bedarfs (bspw. ein bestimmtes Projekt, Marktumstände oder eine Häufung von Aufträgen) und 2/ Zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers, z. B. im Krankheitsfall. Bei betriebsbedingten Sachgründen darf die Laufzeit sechs Monate nicht überschreiten (durch Tarifvertrag in der betreffenden Branche auf 12 Monate verlängerbar) bzw. 90 Tage pro Kalenderjahr für vorhersehbare Umstände. Bei Beendigung befristeter Verträge hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung in Spanien in Höhe von 12 Tagesgehältern für jedes Arbeitsjahr.

  • Es gibt zwei Arten von Ausbildungsarbeitsverträgen: 1/ „Praktikumsverträge“ für Hochschul- und sonstige Absolventen oder Inhaber von berufsausbildenden Qualifikationen (seit dem Abschluss des entsprechenden Studiums dürfen nicht mehr als 3 Jahre vergangen sein) und 2/ „Ausbildungsverträge“ mit dem Zweck der Verbindung von bezahlter Arbeitstätigkeit mit den entsprechenden Ausbildungsprozessen (bspw. Berufsausbildung oder Universitätsstudium).
  • Ein Arbeitsvertrag gilt als Teilzeitvertrag, wenn mit dem Arbeitnehmer eine Arbeitszeit pro Tag, Woche, Monat oder Jahr vereinbart wurde, die geringer ist als die Arbeitszeit eines „vergleichbaren Vollzeitarbeitnehmers“ (in der Regel 40 Stunden pro Woche), d. h. eines Vollzeitarbeitnehmers im selben Unternehmen und am selben Arbeitsplatz, der identische oder ähnliche Arbeit verrichtet. Der Arbeitgeber darf einem unbefristet eingestellten Teilzeitbeschäftigten nicht weniger als 10 Wochenstunden (auf Jahresbasis) anbieten.
  • Unbefristete Verträge für saisonale oder diskontinuierliche Arbeit können für die Verrichtung von Arbeiten verwendet werden, die mit saisonalen Tätigkeiten zusammenhängen, sowie für jene Arbeiten, die nicht saisonabhängig sind, aber aufgrund ihres diskontinuierlichen Charakters bestimmte, festgelegte oder unbestimmte Leistungszeiträume haben. Die Höchstdauer der Inaktivität beträgt drei Monate, sofern der Tarifvertrag nichts anderes vorsieht.
  • Fernarbeit / Homeoffice: Wird die Arbeit zu über 30 % in der Wohnung des Arbeitnehmers oder an einem vom Arbeitnehmer gewählten Ort verrichtet, so gelten die Bestimmungen des spanischen Gesetzes 10/2021 vom 9. Juli über die Fernarbeit; eine Remote-Work- bzw. Telearbeit-Vereinbarung ist schriftlich vor Beginn der Fernarbeit abzuschließen.

Eine Probezeit kann zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbart werden. In dieser Probezeit kann der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer den Vertrag kündigen, ohne einen Grund angeben oder nachweisen zu müssen, ohne vorherige Ankündigung und ohne Anspruch auf eine Entschädigung zugunsten des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers. In Tarifverträgen kann die Höchstdauer der Probezeit festgelegt werden, die in Ermangelung eines Tarifvertrags für Facharbeiter mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss sechs Monate und für alle anderen Arbeitnehmer zwei Monate nicht überschreiten darf.

Im Allgemeinen beträgt die wöchentliche Höchstarbeitszeit 40 Stunden der tatsächlich geleisteten Arbeit. Das Unternehmen muss die tägliche Arbeitszeiterfassung gewährleisten. Die Arbeitnehmer haben das Recht auf digitales Abschalten nach Dienstschluss, um die Einhaltung ihrer Ruhezeiten, Erlaubnisse und Urlaube zu gewährleisten.

Der offizielle Mindestlohn wird jedes Jahr von der Regierung festgelegt und beträgt für 2024 € 15.876,00 pro Jahr für Personen über 18 Jahre (einschließlich 12 Monatsgehältern und 2 Sonderzahlungen; es ist möglich, die Extrazahlungen anteilig zu leisten). Die Mindestlöhne für die einzelnen Berufsgruppen sind in der Regel in den entsprechenden Tarifverträgen geregelt.

Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber gibt es drei Hauptgründe: 1/ Massenentlassung; 2/ objektive Gründe und 3/ disziplinarische Gründe. Die gesetzliche Abfindung in Spanien in den ersten beiden Fällen besteht aus 20 Tagesgehältern pro Arbeitsjahr, bis zu einem Maximum von 12 Monatsgehältern. Im Falle einer Entlassung aus disziplinarischen Gründen (schwerwiegender und schuldhafter Verstoß des Arbeitnehmers) hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Abfindung in Spanien.

Ein Arbeitnehmer, dem aus objektiven oder disziplinarischen Gründen gekündigt wurde, kann gegen die Entscheidung des Arbeitgebers vor den Arbeitsgerichten Kündigungsschutzklage einlegen; zuvor hat zwingend eine Schlichtungsverhandlung vor einem Schiedsgericht zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber stattzufinden.

Die Kündigung wird durch das Gericht in eine der drei folgenden Kategorien eingestuft: 1/ gerechtfertigt, 2/ ungerechtfertigt (der Arbeitgeber hat das Recht auf Wahl zwischen der Wiedereinstellung des Arbeitnehmers mit Lohnnachzahlung seit dem Tag der Entlassung und der Zahlung einer Abfindung in0 Spanien in Höhe von 33 Tagegehältern pro gearbeitetem Jahr bis zu einem Maximum von 24 Monatsgehältern) oder 3/ nichtig (Wiedereinstellung und Lohnnachzahlung).

Beiträge zur Sozialversicherung

Grundsätzlich müssen alle Personen, Angestellte oder Selbstständige, die in Spanien ihre Tätigkeit ausüben, beim spanischen Sozialversicherungssystem angemeldet sein und Beiträge zahlen. Es gibt diverse Beitragsprogramme im spanischen Sozialversicherungssystem, und die beiden wichtigsten sind die Allgemeine Sozialversicherung (Régimen General de la Seguridad Social), der generell alle Angestellte unterliegen, und die Sozialversicherung für selbständig Erwerbstätige (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos) für alle Einzelunternehmer, Selbstständigen und Freiberufler (sowie für Geschäftsführer, wenn sie Kontrolle über die Gesellschaft haben, s.u.).

Die Sozialversicherungsbeiträge der Allgemeinen Sozialversicherung werden anteilig vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gezahlt. Angestellte werden in eine Reihe von Berufs- und Beschäftigungskategorien eingeteilt, um die Beiträge zu bestimmen. Jede Kategorie hat eine maximale und minimale Beitragsgrundlage, die in der Regel jährlich angepasst wird. Für das Jahr 2024 beträgt die Höchstbeitragsgrundlage für alle Berufsgruppen und -kategorien 4.720,50 € pro Monat; die Mindestbeitragsgrundlage beläuft sich auf 1.260,00 € pro Monat.

Die Gesamtbeitragssätze, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen der allgemeinen Sozialversicherung im Jahr 2024 gelten, lauten:

  • Arbeitgeber: 30,40 % (31,60 % bei befristeten Arbeitsverträgen)
  • Arbeitnehmer: 6,45 % (6,50 % bei befristeten Arbeitsverträgen)

Der Gesamtbeitragssatz des Arbeitgebers wird nach dem staatlichen Haushaltsgesetz um zusätzliche Prozentsätze für Arbeitsunfall- und Krankheitskosten erhöht. Die Arbeitgeber ziehen den Arbeitnehmeranteil vom Lohn ab und führen ihn zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die Sozialversicherungsbehörde monatlich ab.

Für in Spanien ansässige Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder einer Gesellschaft, die eine Vergütung erhalten, gilt entweder die Allgemeine Sozialversicherung (wie bei jedem anderen Arbeitnehmer) oder dieselbe Sozialversicherung ohne Arbeitslosenschutz (als sogenannte als „Gleichgestellte“, wenn sie andere Arbeitstätigkeiten ausüben) bzw. die Sozialversicherung für selbständig Erwerbstätige, je nachdem, ob sie die effektive Kontrolle über die Gesellschaft haben.

Für weitere Informationen setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

German Desk Andersen
germandesk@es.andersen.com

Verwandte Veröffentlichungen

Die spanischen Steuerprüfer auf der Jagd nach Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne. Die Problematik der Verrechnungspreise
Die spanischen Steuerprüfer auf der Jagd nach Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne. Die Problematik der Verrechnungspreise German Desk Unternehmen Die spanische Finanzverwaltung (Administración Estatal de la Agencia Tributaria – AEAT) priorisiert im aktuellen Steuerkontrollplan auch dieses Jahr wieder die Kontrolle der Transaktionen zwischen verbundenen Gesellschaften WEITERLESEN >>
Zur möglichen Existenz einer Betriebsstätte eines Unternehmens im Falle von Dienstleistungen, die von einem Arbeitnehmer aus einem anderen Staat als seinem Wohnsitzstaat erbracht werden
Zur möglichen Existenz einer Betriebsstätte eines Unternehmens im Falle von Dienstleistungen, die von einem Arbeitnehmer aus einem anderen Staat als seinem Wohnsitzstaat erbracht werden Steuer Die OECD hat am 18. November nach langer Vorbereitungszeit das aktualisierte Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und dessen Kommentar veröffentlicht WEITERLESEN >>
Steuerliche Revolution: Mietausgaben in Spanien jetzt auch für Nicht-EU-Ansässige absetzbar!
Steuerliche Revolution: Mietausgaben in Spanien jetzt auch für Nicht-EU-Ansässige absetzbar! German Desk Privatpersonen Ein aktuelles Urteil des spanischen Nationalen Gerichtshofs (Audiencia Nacional, Urteil Nr. 3630/2025) eröffnet nun neue Perspektiven und könnte steuerliche Vorteile für Eigentümer und Investorenaus sogenannten Drittländern (wie bspw. aus der Schweiz) bringen WEITERLESEN >>
Steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben aus der Vermietung spanischer Immobilien durch Nicht-EU-Steuerzahler
Steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben aus der Vermietung spanischer Immobilien durch Nicht-EU-Steuerzahler Steuer, German Desk Der Nationale Gerichtshof erlaubt nun Nicht-EU-/EWR-Bürgern, Ausgaben für in Spanien gemietete Immobilien steuerlich geltend zu machen, genau wie europäischen Steuerzahlern WEITERLESEN >>
European Employment Insights | September 2025 Arbeitsrecht Die europäische Arbeitsrechtspraxis von Andersen präsentiert die Septemberausgabe ihres monatlichen Newsletters WEITERLESEN >>
Beckham-Regelung durch europäisches Recht in Frage gestellt Steuer Die Europäische Union betrachtet die Zurechnung von Immobilieneinkünften zum Einkommen aus nicht selbst genutztem Wohneigentum von Steuerpflichtigen im Rahmen der Beckham-Regelung als diskriminierend. WEITERLESEN >>
Praktische Leitlinien für die Behandlung der Verrechnungspreise von entsandten Arbeitnehmern
Praktische Leitlinien für die Behandlung der Verrechnungspreise von entsandten Arbeitnehmern Steuer, German Desk Unternehmen Praktische Leitlinien für die Behandlung der Verrechnungspreise von entsandten Arbeitnehmern WEITERLESEN >>
Kurzzeitvermietung: Diese neuen Anforderungen müssen beachtet werden German Desk Privatpersonen Harmonisierte Normen der Verordnung (EU) 2024/1028, veröffentlicht im April 2024. WEITERLESEN >>
Erhöhung des Freibetrages Der Vermögensteuer in der Comunidad Valenciana
Erhöhung des Freibetrages Der Vermögensteuer in der Comunidad Valenciana Steuer, German Desk Privatpersonen Die Comunidad Valenciana hat diese Befreiungen gerade ausgeweitet, was für die Steuerzahler eine gute Nachricht ist. WEITERLESEN >>
Spanische Einkommenssteuererklärung (IRPF): Grundlagen Steuer, German Desk Privatpersonen Sind Sie in Spanien steuerlich ansässig? Beziehen Sie Einkünfte aus Arbeit (wie Löhne oder Renten), Zinsen oder andere Einkünfte, die bei der Einkommenssteuererklärung natürlicher Personen (IRPF) angegeben werden müssten? WEITERLESEN >>
A1-Bescheinigung für grenzübergreifende Arbeitnehmerentsendungen German Desk Unternehmen, Arbeitsrecht Wann liegt eine Entsendung nach Spanien vor? Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden? WEITERLESEN >>
REA-Register – Rechtlicher Rahmen für ausländische Arbeitnehmer German Desk Unternehmen Ausländische Generalunternehmer und Subunternehmer aus dem Bausektor, die im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung beschließen, Arbeiternehmer nach Spanien zu entsenden, müssen vor Beginn der betrieblichen Tätigkeiten zwei Maßnahmen arbeitsrechtlicher Natur bei den spanischen Behörden durchführen WEITERLESEN >>
Model 720: Erklärung über Vermögenswerte und Rechte im Ausland Steuer, German Desk Privatpersonen Seit 2012 sind in Spanien ansässige Personen verpflichtet, das Model 720 einzureichen, eine informative Steuererklärung über die im Ausland befindlichen Vermögenswerte und Rechte. Sie ist zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Jahres einzureichen, das auf das Jahr folgt, auf das sich die Angaben beziehen. WEITERLESEN >>
Eine Firma in Spanien gründen
Eine Firma in Spanien gründen German Desk Unternehmen Sie denken darüber nach, eine Gesellschaft in Spanien zu gründen? Wir helfen Ihnen dabei, die zu Ihrem Vorhaben passende Gesellschaftsform zu finden und Ihre Ideen in die Praxis umzusetzen. WEITERLESEN >>
Wesentliche Aspekte des Lex Beckham Steuer, German Desk Privatpersonen Spanien hat für Arbeitnehmer, Selbstständige, Unternehmer und Geschäftsführer von Gesellschaften, die zu Arbeitszwecken nach Spanien entsandt werden, eine äußerst attraktive Steuerregelung. WEITERLESEN >>
Auslagen- und Reisekosten – Erstattung durch den Arbeitgeber
Auslagen- und Reisekosten – Erstattung durch den Arbeitgeber German Desk Privatpersonen Im Arbeitsalltag kommt es regelmäßig und häufig vor, dass Arbeitnehmer Reisekosten für ihren Arbeitgeber vorstrecken müssen. Die korrekte Erstattung dieser Posten verursacht dabei vielen Unternehmen große Probleme und ist im Detail sehr komplex. WEITERLESEN >>
Leitende Angestellte und Geschäftsführung: Vertrag German Desk Unternehmen Der spanische Arbeitnehmerstatut unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Arten von Arbeitsverhältnissen, dem allgemeinen Arbeitsverhältnis und dem besonderen Arbeitsverhältnis. Eines dieser besonderen Arbeitsverhältnisse ist das der so genannten leitenden Angestellten. WEITERLESEN >>
Kaufvertrag für Gebrauchtboote: Rechtliche und steuerliche Aspekte German Desk Privatpersonen In Spanien werden der Kauf und Verkauf von Schiffen und Booten durch das Gesetz 14/2014 vom 24. Juli über die Seeschifffahrt geregelt. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Regelung dispositiven Charakter hat. WEITERLESEN >>
Grundlagen des Arbeitsrechts in Spanien German Desk Privatpersonen Im Folgenden geben wir einen ersten Überblick über die für Ihre Geschäftstätigkeit in Spanien wesentlichen arbeitsrechtlichen Grundlagen. Der Fokus liegt dabei auf den Themen, die sich als besonders praxisrelevant erwiesen haben. WEITERLESEN >>
Grundlagen des Arbeitsrechts in Spanien German Desk Unternehmen Im Folgenden geben wir einen ersten Überblick über die für Ihre Geschäftstätigkeit in Spanien wesentlichen arbeitsrechtlichen Grundlagen. Der Fokus liegt dabei auf den Themen, die sich als besonders praxisrelevant erwiesen haben. WEITERLESEN >>
Homeoffice in Spanien – steuerliche und rechtliche Grundlagen
Homeoffice in Spanien – steuerliche und rechtliche Grundlagen Arbeitsrecht, German Desk Privatpersonen Die Digitalisierung der Arbeitswelt schreitet voran. Immer mehr Angestellte und Selbstständige haben dadurch die Möglichkeit, ihrer Arbeit von zu Hause oder beinah jedem beliebigen Ort nachzugehen. WEITERLESEN >>
Schenkungssteuer in Spanien für Immobilien und rechtliche Aspekte
Schenkungssteuer in Spanien für Immobilien und rechtliche Aspekte German Desk Privatpersonen Wer seine Immobilie in Spanien im Zuge der Nachlassplanung etwa an seine Kinder übertragen möchte, kann hierfür auf verschiedene rechtliche Möglichkeiten zurückgreifen. WEITERLESEN >>
Ein Haus kaufen in Spanien: Kosten und Rechtliches
Ein Haus kaufen in Spanien: Kosten und Rechtliches German Desk Privatpersonen Hat man den Kauf einer Ferienimmobilie oder einer Immobilie zwecks Nutzung als ständigem Wohnsitz unter der Sonne Spaniens ins Auge gefasst, treten dabei regelmäßig Fragen nach den damit verbundenen Kosten auf. WEITERLESEN >>
Wichtige Schritte beim Haus kaufen in Spanien German Desk Privatpersonen Der Kauf einer Immobilie, sei es als Erstwohnsitz oder Ferienhaus, ist wahrscheinlich eine der wichtigsten Entscheidungen, die Sie im Leben treffen werden. Der Immobilienmarkt in Spanien ist für Urlauber wie Investoren gleichermaßen reizvoll, entsprechend üblich ist ein solcher Kaufvorgang. WEITERLESEN >>
Touristische Vermietung in Spanien
Touristische Vermietung in Spanien Steuer, German Desk Privatpersonen Nicht in Spanien ansässige Eigentümer einer spanischen Ferienimmobilie, welche diese vermieten, müssen ihre Mieteinnahmen in Spanien versteuern. Die Steuererklärung erfolgt über das Steuerformular 210. WEITERLESEN >>
Auflösung der Miteigentumsgemeinschaft
Auflösung der Miteigentumsgemeinschaft German Desk Privatpersonen Ist man gemeinsam mit anderen Personen Miteigentümer einer Immobilie in Spanien und möchte man diese Gemeinschaft nicht fortführen, gibt es im spanischen Recht mehrere Möglichkeiten, um diesen Zustand zu beenden. WEITERLESEN >>
Hinterbliebenenschutz: Was steht wem in Spanien zu? German Desk Privatpersonen Das spanische Institut für Sozial- und Rentenversicherung sieht verschiedene Sozialleistungen vor, wenn ein Ehe- oder Lebenspartner, Elternteile oder nahe Verwandte versterben. WEITERLESEN >>
Immobilienleasing und Hypothekendarlehen: Arten der Besteuerung Steuer, German Desk Unternehmen Es gibt zwei Hauptfinanzierungsformen, die Unternehmen zur Verfügung stehen, um eine Immobilie für ihre Geschäftstätigkeit zu erwerben (Geschäftsräume, ein Lager oder ein Büro): der Kauf mit einem Hypothekendarlehen, und das Immobilienleasing. WEITERLESEN >>
European Employment Insights September 2024 Arbeitsrecht Die europäische Praxis für Arbeitsrecht von Andersen präsentiert die September-Ausgabe ihres monatlichen Newsletters, der über die neuesten und wichtigsten Entwicklungen im Arbeitsrecht berichtet. WEITERLESEN >>
Private Client Services Newsletter | Drittes Quartal 2024 Steuer, PCS, Vermögensverwaltung und Familienunternehmen Die neue Ausgabe des PCS-Newsletters, erstellt von der Gruppe Private Client Services, enthält die wichtigsten Steuerrechts-News für das dritte Quartal 2024. WEITERLESEN >>
Job-News | Oktober 2024 Arbeitsrecht Das Team für Arbeitsrecht analysiert die interessantesten Vorschriften und Urteile des Monats September WEITERLESEN >>