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Umstrukturierungen und Sondersituationen

Spezialgebiete
  • Insolvenzverfahren und Insolvenz
  • Verteidigung und Eintreibung von Forderungen
  • Insolvenzrecht
  • Distress M&A (Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Vermögenswerten)
  • Distress und finanzielle Schwierigkeiten
  • Unternehmensumstrukturierungen
  • Refinanzierung und Verhandlungen mit Gläubigern
  • Haftung von Geschäftsführern und Führungskräften
  • Sondersituationen und Risikoprävention

Andersen bietet umfassende Beratung bei Umstrukturierungen, Sondersituationen und Transaktionen in Krisensituationen. Die Firma begleitet Unternehmen und multinationale Konzerne in Zeiten von finanziellen Belastungen, Liquiditätsverlusten, Vermögensverschlechterungen oder strukturellen Veränderungen, die schnelle Reaktionen und strategische Entscheidungen erfordern. Der Bereich ist sowohl auf die frühzeitige Erkennung von Risiken als auch auf die Entwicklung von Lösungen ausgerichtet, die eine geschäftliche Stabilisierung und Kontinuität gewährleisten.

Das Team beteiligt sich an Unternehmenssanierungen, Umschuldungen und Analysen der wirtschaftlichen und finanziellen Lage und erarbeitet Machbarkeitsstudien, die mit Finanzinstituten, Investoren, Lieferanten und anderen Stakeholdern verhandelt werden. Ziel ist es, nachhaltige Strukturen zu schaffen, die den Wert erhalten, den Betrieb wieder ankurbeln und die Wettbewerbsposition des Unternehmens verbessern.

Andersen berät auch bei Restrukturierungsrahmenwerken, Refinanzierungsvereinbarungen, vorinsolvenzlichen Mechanismen und der rechtlichen Leitung nationaler und internationaler Insolvenzverfahren. Darüber hinaus unterstützt das Unternehmen Gläubiger bei der Verteidigung ihrer Forderungen und bei der Analyse der Zahlungsfähigkeit des Schuldners, um eine effektive Beitreibung zu gewährleisten.

Im Transaktionsbereich verfügt das Team über fundierte Erfahrung im Bereich Distress M&A und unterstützt Investoren, Fonds und Unternehmen, die Vermögenswerte oder Geschäftseinheiten in Sondersituationen erwerben oder veräußern möchten. Diese Beratung umfasst die Identifizierung von Chancen, die Analyse der damit verbundenen Risiken, die rechtliche und finanzielle Strukturierung der Transaktion und die für Distress-Szenarien typischen beschleunigten Verhandlungen.

Schließlich befasst sich die Abteilung mit der Prävention und Analyse von Verhaltensweisen, die zu gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen oder strafrechtlichen Verantwortlichkeiten führen können, sowie mit der gerichtlichen Verteidigung von Geschäftsführern – sowohl de jure als auch de facto – in besonders komplexen Verfahren.

Dienstleistungen

Unternehmensumstrukturierungen

  • Erstellung und Umsetzung von Machbarkeitsstudien mit Kreditinstituten und Lieferanten, um eine optimale wirtschaftliche, finanzielle und vermögensrechtliche Strukturierung zu erreichen.
  • Ergreifen von arbeitsrechtlichen Maßnahmen zur Anpassung der Produktions- und Organisationsstruktur des Unternehmens an die neuen Gegebenheiten.
  • Einleitung außergerichtlicher oder gerichtlicher Verfahren, sowohl in Krisensituationen als auch in Phasen vor der Insolvenz.
  • Außergerichtliche Zahlungsvereinbarungen und Insolvenzverfahren.
  • Verkauf von Vermögenswerten, Produktionslinien und Produktionseinheiten.
  • Rechtsvertretung und Beratung in nationalen und internationalen Insolvenzverfahren, insbesondere in finanziellen Notlagen.

Verteidigung und Eintreibung von Forderungen

  • Analyse der Zahlungsfähigkeit des Schuldners, mit besonderem Augenmerk auf finanzielle Notlagen.
  • Beratung bei Vertragsverhandlungen und bei der Beschaffung von Sicherheiten zum Schutz von Forderungen.
  • Beratung bei Verträgen mit Unternehmen in Schwierigkeiten, einschließlich in finanziellen Notlagen.
  • Rechtliche Verteidigung von Forderungen, sowohl in Einzelvollstreckungsverfahren als auch in Insolvenzverfahren.

Unternehmens- und Vermögensübernahmen

  • Durchführung von rechtlichen Due-Diligence-Prüfungen bei Kauf- und Verkaufstransaktionen, insbesondere in Distress-M&A-Szenarien.
  • Beratung während des gesamten nationalen und internationalen Akquisitionsprozesses, um die mit Akquisitionen verbundenen rechtlichen Risiken zu reduzieren, insbesondere in Notlagen.
  • Verteidigung gegen Rückforderungsklagen in Distress-Verfahren.

Verantwortlichkeiten der Verwaltungs- und Leitungsorgane

  • Analyse und Prävention von Verhaltensweisen, die zu gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen oder strafrechtlichen Verantwortlichkeiten führen können, mit besonderem Schwerpunkt auf Distress-Situationen und Umstrukturierungen.
  • Gerichtliche Verteidigung bei Fällen zur Geschäftsführerhaftung (de facto oder de jure), insbesondere in besonders komplexen Verfahren im Zusammenhang mit Notlagen.