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Tourismus & Gastgewerbe

Die Tourismus- und Gastgewerbegruppe von Andersen verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Beratung einer Vielzahl von Kunden aus diesem Sektor. Darunter befinden sich auf den Kauf und Verkauf von Hotels spezialisierte Investmentfonds, spanische, börsennotierte Immobiliengesellschaften (SOCIMIS), Hotelketten und -betreiber, Groß- und Einzelhandelsreisebüros, Bettenbanken, Restaurantketten, Themenparks, Museen und Kinos. ​

Unsere Fachleute verfügen über fundierte Kenntnisse der Dynamik und Besonderheiten im Tourismus und in seinen verschiedenen Teilbereichen. Sie haben umfassende juristische und steuerliche Fachkenntnisse und umfangreiche Erfahrung mit den in dieser Branche üblichen Geschäften und Transaktionen.

Unsere Beratung umfasst komplexe Themen wie Beratung bei Fusionen und Übernahmen, Kartellrecht, Einzel- und Kollektivverhandlungen, Rechte an geistigem Eigentum, Finanzierungen, Schutz personenbezogener Daten, Rechtsstreitigkeiten, regulatorische Angelegenheiten. Dazu gehören auch Fragen im Zusammenhang mit direkten und indirekten Steuern, sowohl auf Unternehmensebene als auch bei Umstrukturierungen und Kauf- und Verkaufstransaktionen auf nationaler und internationaler Ebene.

Dienstleistungen
  • Rechtliche und steuerliche Gestaltung von Investitionen oder Gründung von Tourismusunternehmen.​
  • Beratung bei der Umwidmung von Grundstücken für Hotelzwecke, Gastronomie, Veranstaltungen usw.​
  • Steuerberatung bei der Strukturierung von Operationen, Transaktionen mit Immobilienvermögen, Sonderregelung für Reisebüros und Austausch von Steuerinformationen zwischen EU-Ländern über digitale Betreiber.​
  • Umfassende Beratung in Bezug auf Grundstücke oder Hotel- oder Gastronomiebetriebe, die zu einer Stadtentwicklungsgesellschaft, Erschließungs- oder Instandhaltungsgemeinschaft von Eigentümern gehören.​
  • Beratung bei Personalabbauverfahren (ERE-ERTE).​
  • Beratung zur Steuerbefreiung von Einkünften aus Tätigkeiten im Ausland.​
  • Beratung in Regulierungsfragen zu lokalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften, die die Tourismusbranche betreffen, wie z. B. Sicherheitsvorschriften, Verbraucherschutz, Lizenzen und Genehmigungen.​
  • Identifizierung öffentlicher Subventionen für spezifische Projekte im Tourismussektor.​
  • Beratung und Rechtsbeistand in Zivil- und Handelsgerichtsverfahren im Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten und aus dem Erwerb und Verkauf von touristischen Unternehmen oder Vermögenswerten im Allgemeinen.​
  • Beratung von Großhändlern und Reiseveranstaltern bei der Vermarktung von Pauschalreisen (B2B-E-Commerce).

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