Teilen:

Wissen

REA-Register – Rechtlicher Rahmen für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Generalunternehmer und Subunternehmer aus dem Bausektor, die im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung beschließen, Arbeiternehmer nach Spanien zu entsenden, müssen vor Beginn der betrieblichen Tätigkeiten zwei Maßnahmen arbeitsrechtlicher Natur bei den spanischen Behörden durchführen

Ausländische Generalunternehmer und Subunternehmer aus dem Bausektor, die sich im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung für eine Entsendung von Arbeiternehmern nach Spanien entschließen, müssen vor Beginn der betrieblichen Tätigkeiten zwei Maßnahmen arbeitsrechtlicher Natur bei den spanischen Behörden durchführen:

  1. Meldung der Entsendung ausländischer Arbeiternehmer nach Spanien
  2. Eintragung im sogenannten REA Register, das Register akkreditierter Unternehmen (Registro de Empresas Acreditadas – REA).

Register akkreditierter Unternehmen (Registro de Empresas Acreditadas – REA)

Hierbei handelt es sich um ein öffentliches Register mit dem Zweck, die Befolgung der einzuhaltenden Anforderungen auf dem Bereich der Prävention von Risiken am Arbeitsplatz durch General- oder Subunternehmer zu gewährleisten. Diese Verpflichtungen sind aufgeführt im Paragraph 4 des Gesetzes 32/2006 vom 18. Oktober, welches die Auftragsvergabe an Subunternehmer im Bauwesen reguliert.

Anmeldepflicht

Es besteht eine Pflicht zur Vornahme der REA Registrierung in Spanien für all diejenigen Unternehmen, die im Baubereich Arbeiten durchführen und die als General- oder Subunternehmer tätig werden. Sowohl ausländische als auch spanische Unternehmen unterliegen dieser Verpflichtung.

Zuständiges Amt

Die Anmeldung hat in dem entsprechenden Register der Autonomen Region zu erfolgen, wo das Unternehmen die grenzüberschreitenden Leistungen erbringen wird.
Die REA Registrierung in Spanien erfolgt einmalig und besitzt Gültigkeit im gesamten Staatsgebiet.

 

Zeitpunkt

Die Unternehmen müssen die Eintragung vor Beginn der Teilnahme an dem Vergabeverfahren bzw. der Vergabe von Unteraufträgen beantragen. Die Gültigkeit der Eintragung beträgt 3 Jahre, verlängerbar für jeweils gleiche Zeiträume.

Die Verlängerung muss innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit und gemäß dem Standardmuster beantragt werden. Nach Ablauf der Anmeldefrist und ohne dass rechtzeitig eine Verlängerung beantragt worden wäre, wird die Eintragung automatisch in dem Register gelöscht.

Verfahren

Der Antrag auf Eintragung in das Register akkreditierter Unternehmen der zuständigen Autonomen Region kann wie folgt eingereicht werden:

  • Vorzugsweise auf elektronischem Wege, durch das Online-Verwaltungssystem des Registers akkreditierter Unternehmen, aufrufbar auf der Webseite des Ministeriums für Beschäftigung und Soziale Sicherheit.
  • Durch persönliche Vor-Ort Registrierung bei der zuständigen Behörde.
  • Durch jeden der im Paragraphen 16 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober angegebenen Wege zu den gängigen Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltung.

Wenn der Antrag und die beizufügende Erklärung die erforderlichen Daten und Dokumente beinhalten, wird die Eintragung des Bauunternehmens innerhalb von 15 Tagen durchgeführt und eine diesbezügliche Urkunde mit der 11-stelligen Zuordnungsnummer des Registers wird ausgestellt.

Die Maximalfrist für die Eintragung oder einen ablehnenden Bescheid beträgt 15 Tage, mit Fristbeginn ab Eingang des Antrags beim REA Register der für die Bearbeitung zuständigen Behörde. Eine offizielle Benachrichtigung erfolgt innerhalb der 10 darauffolgenden Tage. Wenn innerhalb dieser Frist kein ablehnender Bescheid ergeht, kann der Antragsteller davon ausgehen, dass dem Gesuch durch stillschweigendes administratives Einverständnis stattgegeben wurde, und er die Registereinschreibungsurkunde für das Unternehmen anfordern kann.

Angaben und Voraussetzungen

Die REA Registrierung in Spanien ist ein umfangreiches Verwaltungsverfahren, für das u. a. folgende Informationen einzureichen und entsprechende Nachweise (übersetzt) vorzulegen sind:

  • Angaben zu dem Unternehmen, das die Arbeitnehmer entsendet: Name, vollständige Adresse, Steuer-ID, E-Mail.
  • Merkmale des Unternehmen, das die Arbeitnehmer entsendet: allgemeine Beschreibung der Tätigkeit, die es auf den Baustellen ausüben wird, Beschreibung Unternehmensorganisation (Übersicht über die verschiedenen Abteilungen), kurze Auflistung der materiellen Ressourcen, über die das Unternehmen verfügt (Räumlichkeiten, Anlagen, Arbeitsmittel usw.), Beschreibung der persönlichen Ressourcen, über die das Unternehmen verfügt (Anzahl Mitarbeiter, Anzahl Arbeitnehmer in jedem Tätigkeitsbereich und das Niveau der beruflichen Qualifikation).
  • Angaben zu den zu entsendenden Arbeitnehmern: Vor- und Nachname, Personalausweis/Pass, Stellenbezeichnung und/oder Berufskategorie.
  • Angabe und Nachweis zur Organisation des Unternehmens im Bereich des Arbeitsschutzes gemäß der Richtlinie 89/391/EWG (Anmerkung: die verschiedenen Möglichkeiten schließen sich nicht aus, da ein Unternehmen mehrere Organisationsformen gleichzeitig wählen kann):
  1. Persönliche Verantwortung des Unternehmers (nur wenn dies in dem jeweiligen Land rechtlich zulässig ist)
  2. Benennung eines oder mehrerer Arbeitnehmer zur Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen (in diesem Fall ist ein Protokoll über die Benennung des Arbeitnehmers vorzulegen)
  3. Externe Präventionsdienste (in diesem Fall muss ein Vertrag mit dem externen Unternehmen vorgelegt werden oder eine Bescheinigung des externen Unternehmens, dass der Vertrag noch in Kraft ist)
  • Schulung des entsandten Führungspersonal und Baustellenpersonal in Sachen Arbeitsschutzprävention, unter Angabe des Weiterbildungsniveaus nach Berufsgruppen (ein Nachweis dieser Schulung ist erforderlich)
  • Angaben zu dem Unternehmen, für das die Tätigkeiten durchgeführt werden (ich gehe davon aus, dass dies stets die Dirk Rossmann GmbH ist)

Unteraufträge

Wenn das entsendende Unternehmen seinerseits Unteraufträge vergibt, muss der Arbeitsbehörde die formelle Eröffnung einer Arbeitsstelle (centro de trabajo) gemeldet werden.
Wenn die Arbeiten nicht die Ausarbeitung und Vorlage eines technischen Projekts erfordern, muss eine spezifische Risikobewertung vorgelegt sowie ein entsprechendes Register über die Vergabe von Unteraufträgen erstellt werden.

Für weitere Informationen setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

German Desk Andersen
germandesk@es.andersen.com

Verwandte Veröffentlichungen

Die spanischen Steuerprüfer auf der Jagd nach Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne. Die Problematik der Verrechnungspreise
Die spanischen Steuerprüfer auf der Jagd nach Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne. Die Problematik der Verrechnungspreise German Desk Unternehmen Die spanische Finanzverwaltung (Administración Estatal de la Agencia Tributaria – AEAT) priorisiert im aktuellen Steuerkontrollplan auch dieses Jahr wieder die Kontrolle der Transaktionen zwischen verbundenen Gesellschaften WEITERLESEN >>
Zur möglichen Existenz einer Betriebsstätte eines Unternehmens im Falle von Dienstleistungen, die von einem Arbeitnehmer aus einem anderen Staat als seinem Wohnsitzstaat erbracht werden
Zur möglichen Existenz einer Betriebsstätte eines Unternehmens im Falle von Dienstleistungen, die von einem Arbeitnehmer aus einem anderen Staat als seinem Wohnsitzstaat erbracht werden Steuer Die OECD hat am 18. November nach langer Vorbereitungszeit das aktualisierte Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und dessen Kommentar veröffentlicht WEITERLESEN >>
Steuerliche Revolution: Mietausgaben in Spanien jetzt auch für Nicht-EU-Ansässige absetzbar!
Steuerliche Revolution: Mietausgaben in Spanien jetzt auch für Nicht-EU-Ansässige absetzbar! German Desk Privatpersonen Ein aktuelles Urteil des spanischen Nationalen Gerichtshofs (Audiencia Nacional, Urteil Nr. 3630/2025) eröffnet nun neue Perspektiven und könnte steuerliche Vorteile für Eigentümer und Investorenaus sogenannten Drittländern (wie bspw. aus der Schweiz) bringen WEITERLESEN >>
Steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben aus der Vermietung spanischer Immobilien durch Nicht-EU-Steuerzahler
Steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben aus der Vermietung spanischer Immobilien durch Nicht-EU-Steuerzahler Steuer, German Desk Der Nationale Gerichtshof erlaubt nun Nicht-EU-/EWR-Bürgern, Ausgaben für in Spanien gemietete Immobilien steuerlich geltend zu machen, genau wie europäischen Steuerzahlern WEITERLESEN >>
European Employment Insights | September 2025 Arbeitsrecht Die europäische Arbeitsrechtspraxis von Andersen präsentiert die Septemberausgabe ihres monatlichen Newsletters WEITERLESEN >>
Beckham-Regelung durch europäisches Recht in Frage gestellt Steuer Die Europäische Union betrachtet die Zurechnung von Immobilieneinkünften zum Einkommen aus nicht selbst genutztem Wohneigentum von Steuerpflichtigen im Rahmen der Beckham-Regelung als diskriminierend. WEITERLESEN >>
Praktische Leitlinien für die Behandlung der Verrechnungspreise von entsandten Arbeitnehmern
Praktische Leitlinien für die Behandlung der Verrechnungspreise von entsandten Arbeitnehmern Steuer, German Desk Unternehmen Praktische Leitlinien für die Behandlung der Verrechnungspreise von entsandten Arbeitnehmern WEITERLESEN >>
Kurzzeitvermietung: Diese neuen Anforderungen müssen beachtet werden German Desk Privatpersonen Harmonisierte Normen der Verordnung (EU) 2024/1028, veröffentlicht im April 2024. WEITERLESEN >>
Erhöhung des Freibetrages Der Vermögensteuer in der Comunidad Valenciana
Erhöhung des Freibetrages Der Vermögensteuer in der Comunidad Valenciana Steuer, German Desk Privatpersonen Die Comunidad Valenciana hat diese Befreiungen gerade ausgeweitet, was für die Steuerzahler eine gute Nachricht ist. WEITERLESEN >>
Spanische Einkommenssteuererklärung (IRPF): Grundlagen Steuer, German Desk Privatpersonen Sind Sie in Spanien steuerlich ansässig? Beziehen Sie Einkünfte aus Arbeit (wie Löhne oder Renten), Zinsen oder andere Einkünfte, die bei der Einkommenssteuererklärung natürlicher Personen (IRPF) angegeben werden müssten? WEITERLESEN >>
A1-Bescheinigung für grenzübergreifende Arbeitnehmerentsendungen Arbeitsrecht, German Desk Unternehmen Wann liegt eine Entsendung nach Spanien vor? Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden? WEITERLESEN >>
Model 720: Erklärung über Vermögenswerte und Rechte im Ausland Steuer, German Desk Privatpersonen Seit 2012 sind in Spanien ansässige Personen verpflichtet, das Model 720 einzureichen, eine informative Steuererklärung über die im Ausland befindlichen Vermögenswerte und Rechte. Sie ist zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Jahres einzureichen, das auf das Jahr folgt, auf das sich die Angaben beziehen. WEITERLESEN >>
Eine Firma in Spanien gründen
Eine Firma in Spanien gründen German Desk Unternehmen Sie denken darüber nach, eine Gesellschaft in Spanien zu gründen? Wir helfen Ihnen dabei, die zu Ihrem Vorhaben passende Gesellschaftsform zu finden und Ihre Ideen in die Praxis umzusetzen. WEITERLESEN >>
Spanisches Arbeitsrecht: Grundlagen und Vorschriften
Spanisches Arbeitsrecht: Grundlagen und Vorschriften Arbeitsrecht, German Desk Unternehmen Das spanische Arbeitsrecht ist sehr umfassend. So gibt es Besonderheiten unter anderem bei befristeten Arbeitsverträgen und Abfindungen zu beachten. WEITERLESEN >>
Wesentliche Aspekte des Lex Beckham Steuer, German Desk Privatpersonen Spanien hat für Arbeitnehmer, Selbstständige, Unternehmer und Geschäftsführer von Gesellschaften, die zu Arbeitszwecken nach Spanien entsandt werden, eine äußerst attraktive Steuerregelung. WEITERLESEN >>
Auslagen- und Reisekosten – Erstattung durch den Arbeitgeber
Auslagen- und Reisekosten – Erstattung durch den Arbeitgeber German Desk Privatpersonen Im Arbeitsalltag kommt es regelmäßig und häufig vor, dass Arbeitnehmer Reisekosten für ihren Arbeitgeber vorstrecken müssen. Die korrekte Erstattung dieser Posten verursacht dabei vielen Unternehmen große Probleme und ist im Detail sehr komplex. WEITERLESEN >>
Leitende Angestellte und Geschäftsführung: Vertrag German Desk Unternehmen Der spanische Arbeitnehmerstatut unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Arten von Arbeitsverhältnissen, dem allgemeinen Arbeitsverhältnis und dem besonderen Arbeitsverhältnis. Eines dieser besonderen Arbeitsverhältnisse ist das der so genannten leitenden Angestellten. WEITERLESEN >>
Kaufvertrag für Gebrauchtboote: Rechtliche und steuerliche Aspekte German Desk Privatpersonen In Spanien werden der Kauf und Verkauf von Schiffen und Booten durch das Gesetz 14/2014 vom 24. Juli über die Seeschifffahrt geregelt. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Regelung dispositiven Charakter hat. WEITERLESEN >>
Grundlagen des Arbeitsrechts in Spanien German Desk Privatpersonen Im Folgenden geben wir einen ersten Überblick über die für Ihre Geschäftstätigkeit in Spanien wesentlichen arbeitsrechtlichen Grundlagen. Der Fokus liegt dabei auf den Themen, die sich als besonders praxisrelevant erwiesen haben. WEITERLESEN >>
Grundlagen des Arbeitsrechts in Spanien German Desk Unternehmen Im Folgenden geben wir einen ersten Überblick über die für Ihre Geschäftstätigkeit in Spanien wesentlichen arbeitsrechtlichen Grundlagen. Der Fokus liegt dabei auf den Themen, die sich als besonders praxisrelevant erwiesen haben. WEITERLESEN >>
Homeoffice in Spanien – steuerliche und rechtliche Grundlagen
Homeoffice in Spanien – steuerliche und rechtliche Grundlagen Arbeitsrecht, German Desk Privatpersonen Die Digitalisierung der Arbeitswelt schreitet voran. Immer mehr Angestellte und Selbstständige haben dadurch die Möglichkeit, ihrer Arbeit von zu Hause oder beinah jedem beliebigen Ort nachzugehen. WEITERLESEN >>
Schenkungssteuer in Spanien für Immobilien und rechtliche Aspekte
Schenkungssteuer in Spanien für Immobilien und rechtliche Aspekte German Desk Privatpersonen Wer seine Immobilie in Spanien im Zuge der Nachlassplanung etwa an seine Kinder übertragen möchte, kann hierfür auf verschiedene rechtliche Möglichkeiten zurückgreifen. WEITERLESEN >>
Ein Haus kaufen in Spanien: Kosten und Rechtliches
Ein Haus kaufen in Spanien: Kosten und Rechtliches German Desk Privatpersonen Hat man den Kauf einer Ferienimmobilie oder einer Immobilie zwecks Nutzung als ständigem Wohnsitz unter der Sonne Spaniens ins Auge gefasst, treten dabei regelmäßig Fragen nach den damit verbundenen Kosten auf. WEITERLESEN >>
Wichtige Schritte beim Haus kaufen in Spanien German Desk Privatpersonen Der Kauf einer Immobilie, sei es als Erstwohnsitz oder Ferienhaus, ist wahrscheinlich eine der wichtigsten Entscheidungen, die Sie im Leben treffen werden. Der Immobilienmarkt in Spanien ist für Urlauber wie Investoren gleichermaßen reizvoll, entsprechend üblich ist ein solcher Kaufvorgang. WEITERLESEN >>
Touristische Vermietung in Spanien
Touristische Vermietung in Spanien Steuer, German Desk Privatpersonen Nicht in Spanien ansässige Eigentümer einer spanischen Ferienimmobilie, welche diese vermieten, müssen ihre Mieteinnahmen in Spanien versteuern. Die Steuererklärung erfolgt über das Steuerformular 210. WEITERLESEN >>
Auflösung der Miteigentumsgemeinschaft
Auflösung der Miteigentumsgemeinschaft German Desk Privatpersonen Ist man gemeinsam mit anderen Personen Miteigentümer einer Immobilie in Spanien und möchte man diese Gemeinschaft nicht fortführen, gibt es im spanischen Recht mehrere Möglichkeiten, um diesen Zustand zu beenden. WEITERLESEN >>
Hinterbliebenenschutz: Was steht wem in Spanien zu? German Desk Privatpersonen Das spanische Institut für Sozial- und Rentenversicherung sieht verschiedene Sozialleistungen vor, wenn ein Ehe- oder Lebenspartner, Elternteile oder nahe Verwandte versterben. WEITERLESEN >>
Immobilienleasing und Hypothekendarlehen: Arten der Besteuerung German Desk Unternehmen, Steuer Es gibt zwei Hauptfinanzierungsformen, die Unternehmen zur Verfügung stehen, um eine Immobilie für ihre Geschäftstätigkeit zu erwerben (Geschäftsräume, ein Lager oder ein Büro): der Kauf mit einem Hypothekendarlehen, und das Immobilienleasing. WEITERLESEN >>
European Employment Insights September 2024 Arbeitsrecht Die europäische Praxis für Arbeitsrecht von Andersen präsentiert die September-Ausgabe ihres monatlichen Newsletters, der über die neuesten und wichtigsten Entwicklungen im Arbeitsrecht berichtet. WEITERLESEN >>
Private Client Services Newsletter | Drittes Quartal 2024 Steuer, PCS, Vermögensverwaltung und Familienunternehmen Die neue Ausgabe des PCS-Newsletters, erstellt von der Gruppe Private Client Services, enthält die wichtigsten Steuerrechts-News für das dritte Quartal 2024. WEITERLESEN >>
Job-News | Oktober 2024 Arbeitsrecht Das Team für Arbeitsrecht analysiert die interessantesten Vorschriften und Urteile des Monats September WEITERLESEN >>