- Agrar- und Ernährungswirtschaft
- Einzelhandel
- Energie & natürliche Ressourcen
- Finanzinstitute & Versicherungen
- Immobilien, Bauwesen und Stadtplanung
- Infrastrukturen
- Kultur und Unterhaltung
- Mäzenatentum & Stiftungen
- Pharma & Biowissenschaften
- Sport
- Technologie und Telekommunikation
- Tourismus & Gastgewerbe
- Transport, Mobilität und Logistik
- Verteidigung & Luftfahrt
Das Team für Kultur- und Unterhaltungsrecht bei Andersen ist hochspezialisiert auf verschiedene Rechtsgebiete, insbesondere auf geistiges Eigentum, Regulierungsrecht und Steuerrecht, und verfügt über fundierte Kenntnisse der Branche und der Besonderheiten jedes Bereichs des Sektors.
Es berät Einrichtungen und Unternehmen in Fragen der Regulierung, Selbstregulierung, Konfliktlösung, Untersuchung und Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten sowie bei der Ausarbeitung, Verhandlung und Überwachung aller Arten von Projekten oder Handelsgeschäften im Zusammenhang mit Medien, Freizeit, Kunst und Unterhaltung.
Im Bereich der audiovisuellen Medien und der darstellenden Künste verfügt Andersen über eine umfangreiche Beratungserfahrung bei nationalen und internationalen Koproduktionen, darunter Kino, Fernsehen, Theater, Musicals, Konzerte und Festivals. Unser Team unterstützt sowohl bei der rechtlichen und steuerlichen Strukturierung von Kulturprojekten als auch bei der Verwaltung von Anreizen, Lizenzen und Rechten im Zusammenhang mit der Erstellung und Verwertung von Inhalten.
- Produktion: steuerliche und finanzielle Strukturierung, Filmfinanzierung, Steueranreize, geistiges Eigentum, Erwerb von Inhalten, Lizenzen, Rechtmäßigkeit neuer Formate und Fernsehprogramme sowie alle Verträge im Zusammenhang mit der internationalen Produktion und Koproduktion.
- Verträge über den Vertrieb und die Verwertung von Werken; Vereinbarungen zur Bekämpfung der Piraterie; Vermarktung von Werbeflächen; Merchandising, Sponsoring, interaktive Werbung und Produktplatzierung.
- Beratung von Unternehmen, die von Medienkonzentrationen, öffentlichen Ausschreibungen, der Beauftragung von Signalübertragungsnetzen und Telekommunikationsdiensten betroffen sind.
- Schutz der Grundrechte (Ehre, Privatsphäre, eigenes Bild), insbesondere bei Projekten im Zusammenhang mit der Kulturindustrie, öffentlicher Kommunikation und Reputationsmanagement.
Heads
Lernen Sie unser Team kennen