Wettbewerbs- und EU-Recht

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Sowohl die spanischen Wettbewerbsbehörden als auch die Europäische Kommission verfolgen eine aktive Politik, um die Einhaltung der Regeln des freien Wettbewerbs zu gewährleisten, die jede wirtschaftliche Tätigkeit betreffen.

Andersen berät Mandanten in Kartellfällen und marktbeherrschenden Stellungen sowie in Fragen der Fusionskontrolle (bei Fusionen und Übernahmen, Joint Ventures oder dem Erwerb einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft), staatlichen Beihilfen und Vertriebsnetzen des Handels und E-Commerce.

Service

  • Verteidigung von spanischen und internationalen Mandanten in Sanktionsverfahren bei spanischen Wettbewerbsbehörden und der Europäischen Kommission, einschließlich der Aushandlung von Kompromissen und der Vertretung in Berufungsverfahren vor Landes- und EU-Gerichten.
  • Beratung in Bezug auf geheime Absprachen, Kartelle und Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, einschließlich Überprüfung von Handelsvereinbarungen (Vertrieb, Einkaufszentralen, Parallelimporte), Beratung bei Nachprüfungen durch Wettbewerbsbehörden, Gnadengesuche, Vorbereitung von Anzeigen und Compliance-Programmen.
  • Beratung bei der Fusionskontrolle, einschließlich der Anmeldung des wirtschaftlichen Zusammenschlusses bei der spanischen Wettbewerbsbehörde CNMC oder der Europäischen Kommission; Selbstbewertung von Vereinbarungen zur Risikominimierung, Beratung bei strategischen Allianzen und Joint Ventures, Aushandlung von Veräußerungszusagen und -verpflichtungen, Beratung bei Widerspruchsverfahren, Vertretung und Verteidigung in Vertragsverletzungsverfahren.
  • Vertretung und Verteidigung der Interessen unserer Mandanten in Schadensersatzverfahren wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.
  • Beratung über staatliche Beihilfen, einschließlich der Vorbereitung von Beschwerden über die Gewährung rechtswidriger Beihilfen, Verfahren zur Rückforderung und Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen.
  • Beratung über die Grundfreiheiten des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr, den freien Waren- und Kapitalverkehr und die Freizügigkeit von Personen sowie zur Umsetzung des EU-Rechts in Spanien.
  • Beratung bei sektorspezifischen Untersuchungen und Gesetzesvorschlägen in Bezug auf regulierte Sektoren und Sektoren von allgemeinem Interesse.
  • Beratung bei unlauterem Wettbewerb und unerlaubter Werbung.
  • Beratung über Zollrecht, Ursprungsregeln und Außenhandel.

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