Cybersicherheit

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Die mittlerweile beschleunigte Digitalisierung unserer Gesellschaft bringt eine zunehmende, umfassende Regulierung angesichts der neuen Sicherheitsherausforderungen mit sich, die sich aus der Anpassung an das neue digitale Umfeld ergeben. In diesem Zusammenhang ist die Cybersicherheit zu einem globalen Risiko geworden, das die schrittweise Schaffung eines Regulierungsrahmens auf europäischer und auf Landesebene erfordert.

Viele Unternehmen unterliegen als Betreiber wesentlicher Dienste und als Anbieter digitaler Dienste der Einhaltung von Vorschriften. Von Bedeutung ist auch die Regulierung von Aspekten wie der digitalen Identität und die Verfolgung von Online-Betrug. Im Hinblick auf diese und viele andere disruptive Themen, wie künstliche Intelligenz (KI), ist eine spezifische Rechtsberatung erforderlich, um ungünstige rechtliche Folgen oder Haftungen aller Art zu vermeiden.

Aus diesem Grund zählt Andersen auf eine umfassende Rechtsberatung rund um Cybersicherheit mit einem vollständig spezialisierten Team, das strenge, übergreifende und aktuelle Beratung bietet. Wir beraten zu digitaler Sicherheit, um Unternehmen zu schützen, ihre digitalen Transformationsprozesse zu unterstützen und nachteilige rechtliche Folgen oder Haftungen aller Art zu verhindern oder zu mindern.

Service

  • Rechtsberatung zur Einhaltung des Rechtsrahmens für die Cybersicherheit (NIS-Umsetzung).
  • Rechtsberatung über den Rechtsrahmen für kritische Infrastrukturen.
  • Rechtsberatung über elektronische Identität und Vertrauensdienste gemäß der eIDAS-Verordnung.
  • Spezialisierung auf Strafverfahren wegen Online-Betrugs, die eine verfahrensrechtliche Fachberatung erfordern.
  • Rechtsberatung über disruptive Themen wie der KI und anderen, für die es noch keinen vollständigen Rechtsrahmen gibt.
  • Governance der Cybersicherheit: Analyse der rechtlichen Risiken, Selbstbewertung und ständige Verbesserung der vom Mandanten implementierten Cybersicherheits-Protokolle sowie Ausarbeitung interner digitaler Sicherheitsrichtlinien.
  • Störungsmanagement. Rechtliche Gestaltung und Umsetzung von Vorfallreaktionsplänen (IRP) und Störungsmanagement in den verschiedenen Phasen (Identifizierung und Klassifizierung, Steuerung, Eindämmung, Schadensbegrenzung und Benachrichtigung) sowie Maßnahmen nach einem Vorfall.
  • Cyber-Krisenmanagement: rechtliche Unterstützung bei der Krisenbewältigung, Schulung von Reaktionsteams in Abstimmung mit dem CISO und ständige Kommunikation mit den zuständigen Behörden gemäß der NIS-Richtlinie.
  • Koordination mit Dienstleistern: Zusammenarbeit und Koordination mit den verschiedenen Dienstleistern, die vom Mandanten für das Störungsmanagement beauftragt wurden (z. B. IT-Forensik-Dienstleistern).

 

 

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