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Mit dem Organgesetz 5/2010 vom 22. Juni wurde in Spanien die unmittelbare strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen für Straftaten eingeführt, die von gesetzlichen Vertretern und Verwaltern in deren Namen und zu deren Gunsten begangen werden, oder aber von Arbeitnehmern, über die keine angemessene Kontrolle ausgeübt wurde. In diesem neuen Rechtsrahmen müssen Unternehmen jeder Größenordnung wirksame Präventionsprogramme durchführen, um die unternehmenseigenen Risiken zu kontrollieren und Straftaten zu verhindern.
Wir bieten spezialisierte Beratung bei der Einführung von Kontrollsystemen zur Einhaltung von Vorschriften und zur Verbrechensbekämpfung.
Service
- Hochspezialisierte und umfassende Beratung, damit Sie die neuen rechtlichen Compliance-Herausforderungen in allen Bereichen bewältigen können: :
- Criminal Compliance. Unterstützung bei der Entwicklung, Implementierung und Validierung integrierter Systeme zur Verbrechensverhütung (SIPD).
- Einhaltung ethischer und sozialer Grundsätze.
- Einhaltung der Corporate Governance.
- Legal Compliance. Einhaltung von Rechtsvorschriften (Verhütung von Berufsrisiken, Datenschutz, Geldwäsche, Kartellrecht usw.).
- Financial Compliance. Einhaltung von Finanzvorschriften.
- Überprüfung bereits implementierter Compliance-Modelle.
- Anpassung der internationalen Modelle an die Anforderungen der nationalen Gesetzgebung und umgekehrt.
- Festlegung der Befugnisse und der Zusammensetzung des internen Kontrollorgans (Compliance Officer).
- Unterstützung des Compliance Officers bei der laufenden Überprüfung der Wirksamkeit der Compliance-Systeme zu deren ständigen Aktualisierung und Anpassung an die Gegebenheiten des Unternehmens.
- Schulung des Unternehmens.
- Unternehmensverteidigung: Rechtshilfe für Verfahren.
Experten
Benjamín J. Prieto Clar |
Partner |
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Álvaro García Sánchez |
Counsel |
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José Ignacio Olleros Izard |
Of Counsel |
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Esmeralda Iranzo Sánchez |
Director |
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Iñaki Planas Dols |
Director |
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