Die bereits weit verbreitete Internationalisierung der Geschäftstätigkeiten und das wahrscheinliche Risiko einer Erosion der Steuerbemessungsgrundlage rücken konzerninterne Transaktionen in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit, wobei Überprüfungs- und Kontrollkampagnen insbesondere spanische Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne betreffen.
Der Steuerkontrollplan 2025 gibt Anweisungen für die Steuerinspektion zur Überprüfung von Transferpreisen, sowohl in formeller als auch materieller Hinsicht, und betont die Bedeutung der Funktionsanalyse, die die wirtschaftliche Realität der durchgeführten Transaktionen zuverlässig widerspiegelt. Außerdem hebt er den Einsatz von automatisierten RisikoanalyseTools, die aktive Teilnahme an multilateralen Programmen, wie dem International Compliance Assurance Programme und dem European Trust and Cooperation Approach, die Einführung gemeinsamer Inspektionen der Europäischen Union und die Anwendung einer 360°-Strategie im Bereich der Verrechnungspreise, die Verfahren miteinander verknüpft und sowohl den Abschluss von Vorabvereinbarungen (Advanced Price Agreements, im Folgenden „APAs“) wie auch die Durchführung von Verständigungsverfahren zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (Mutual Agreement Procedures, im Folgenden „MAPs“) fördert. All dies zeugt von einem mit jedem Mal ausgefeilteren und besser koordinierten Handlungsplan, welcher die spanischen Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmensgruppen in das Epizentrum der Inspektionstätigkeit rückt.
Derselbe Plan identifiziert unter anderem die alten Muster, die zu Steuerausfällen führen: konzerninterne Verwaltungsdienstleistungen, deren Nutzen nicht nachgewiesen ist oder deren umgelegte Kosten nicht dem Wert entsprechen, den die spanische Tochtergesellschaft erhält; konzerninterne Finanzierungsgeschäfte, die weitgehend Kapitalzuführungen ähneln; Gewinnzuweisungen an Unternehmen, die als „risikobegrenzt“ definiert sind und denen trotz der Ausübung wirtschaftlich bedeutender Funktionen eine geringe Marge zugewiesen wird.
Im ersten Fall, den konzerninternen Verwaltungsdienstleistungen, wurde bisher die Abzugsfähigkeit der Ausgaben aufgrund des fehlenden tatsächlichen Nutzens der Dienstleistungen oder einer falschen Vergütungspolitik in Frage gestellt und wird dies auch weiterhin werden, dasselbe gilt für die Finanztransaktionen. Im dritten Fall, der im Verhältnis zur tatsächlichen Funktion fälschlichen Gewinnzuweisungen, ist aufgrund der Erfahrungen mit den in früheren Kampagnen vorgenommenen Anpassungen mit einem erhöhten Prüfungsdruck zu rechnen.
Um diesen letzten Punkt näher zu beleuchten, ist anzumerken, dass spanische Tochtergesellschaften von Technologieberatungsunternehmen, Softwareentwicklungszentren oder Ingenieurbüros häufig hochqualifizierte Teams bereitstellen, um die beste Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt zu gewährleisten, während die Vergütung im Rahmen von Management-Support-Dienstleistungen oder nach dem Mehrwertprinzip erfolgt, wobei die Marktreferenzen zuzüglich einer Marge von 5% zugrunde gelegt werden. Der Schlüssel für all diese Konflikte ist die funktionale Analyse. Es ist unabdingbar, dass in präziser Weise die Funktionen, Aktivitäten und Risiken identifiziert werden, um den Grundsatz der vollen Wettbewerbsfähigkeit uneingeschränkt anzuwenden. Sobald eine Unstimmigkeit zwischen dem festgelegten Risikoprofil und der operativen Realität vorliegt, kann das Finanzamt diese Ergebnisse korrigieren. Daher ist es wichtig, die Wertschöpfungskette der Gruppe und den tatsächlichen Beitrag jedes einzelnen Unternehmens zu untersuchen, da dies sowohl für die Steuerzahler als auch für die Steuerbehörde selbst ein wesentliches Instrument darstellt.
Die Erfahrung zeigt, dass die Konsequenzen dieser Anpassungen besonders bedeutsam sein können, nicht nur aufgrund des Anstiegs der Körperschaftssteuerquote, sondern auch aufgrund der Verhängung spezieller Sanktionen, die für die Nichteinhaltung der rechtlichen Pflichten vorgesehen sind. Es besteht ein konkretes Risiko der Doppelbesteuerung, wenn die in Spanien vorgenommene Anpassung vom anderen Staat nicht akzeptiert wird, was die Einleitung eines MAP erforderlich macht – zwar nützlich, aber mit Kosten und verlängerten Fristen verbunden.
Unter diesen Gesichtspunkten sollten spanische Tochtergesellschaften ihre Präventionsstrategien stärken. Die erste Säule ist eine Verrechnungspreispolitik, die auf einer strengen Charakterisierung des Funktionsprofils und den geschätzten Risiken basiert und von dieser ausgehend eine Vergütung abgeleitet wird, die mit dem Grundsatz des vollen Wettbewerbs in Einklang steht. An zweiter Stelle sollten die nach den rechtlichen Vorgaben geforderten Dokumente – „Local File“, „Master File“ und „Country by Country Report“ nicht als reine Formalität verstanden werden, sondern als wesentliche Unterstützung zur Bestätigung der Angemessenheit der Bewertungen. Zu dieser dokumentarischen Genauigkeit kommt noch die Kohärenz zwischen den konzerninternen Verträgen und der tatsächlichen Durchführung der Transaktionen hinzu: jede Diskrepanz zwischen dem Vereinbarten und dem Durchgeführten öffnet die Tür für Bewertungsanpassungen.
In Einklang mit dem zuvor Aufgeführten und mit dem Ziel, die Rechtssicherheit der Steuerzahler zu erhöhen, erlauben die Rechtsvorschriften den Rückgriff auf APAs (vorherige ad-hoc-Bewertungsvereinbarungen für verbundene Transaktionen, die von den Steuerzahlern direkt mit der Steuerverwaltung ausgehandelt werden), die sehr nützlich sind, da sie im Voraus die anzuwendende Bewertungsmethode und -kriterien festlegen, mittel- und langfristig für Stabilität und Sicherheit sorgen und so die Zahl der Rechtsstreitigkeiten und das Risiko unterschiedlicher Auslegungen bei einer Prüfung verringern.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich die Prävention nicht auf die bloße Erfüllung der Formalitäten beschränken kann. Sie muss als eine umfassende Strategie verstanden werden, die analytische Strenge, materielle Kohärenz und einen Horizont der Stabilität miteinander verbindet. Nur so werden die Tochtergesellschaften in Spanien in der Lage sein, sich der Prüfung durch eine immer spezialisiertere Steuerverwaltung mit immer größeren Kontrollmitteln standhaft zu stellen.
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