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Kurzzeitvermietungen: neue Datenpflichten und Registrierungserfordernisse

| Publikationen | German Desk Privatpersonen
Die im April 2024 veröffentlichte Verordnung (EU) 2024/1028 schafft einheitliche Regeln für die Erhebung und Weitergabe von Daten zu kurzfristigen Vermietungsdiensten innerhalb der Europäischen Union. Ziel ist es, mehr Transparenz im Markt für Kurzzeitvermietungen zu schaffen, eine effektive politische Steuerung zu ermöglichen und fairen Wettbewerb im Binnenmarkt sicherzustellen.
Warum gibt es neue Vorschriften für Kurzzeitvermietungen?
Viele Inserate auf Online-Plattformen enthielten keine klaren Informationen darüber, wer der Gastgeber ist, ob die Vermietung legal ist oder wie oft und wie lange die Immobilie vermietet wird. Die Behörden in Spanien – ebenso wie auf EU-Ebene – wollen sicherstellen, dass Steuern ordnungsgemäß entrichtet werden, der wachsende Mietmarkt reguliert wird und die lokale Bevölkerung vor steigenden Mieten geschützt wird.
Wie wird Kurzzeitvermietung in Spanien definiert?
Es gibt keine einheitliche Definition für ganz Spanien, da die Vorschriften je nach Autonomer Gemeinschaft unterschiedlich sind. Einzelzimmervermietungen sind in der Regel ausgeschlossen. Gemeinsame Kriterien für touristische Kurzzeitvermietungen sind:
- Kurze Dauer: in der Regel weniger als 31 aufeinanderfolgende Tage pro Aufenthalt
- Zweck: Urlaub oder Freizeit
- Verbreitung über touristische Plattformen (z. B. Booking, Airbnb etc.)
- Tourismusbezogene Dienstleistungen: Check-in, Reinigung, Kundenbetreuung
- Wiederholte Vermietung an wechselnde Gäste
Wie hat Spanien die neue EU-Verordnung umgesetzt?
Spanien hat die EU-Verordnung durch das Königliche Dekret 1312/2024 vom Dezember 2024 umgesetzt. Es wurde ein zentralisiertes nationales System zur Datenerfassung und -weitergabe eingerichtet: die sogenannte Ventanilla Única Digital de Arrendamientos als zentrale digitale Anlaufstelle.
Was sind die zentralen Merkmale der Umsetzung in Spanien?
- Verpflichtende Registrierung und Identifikation des Vermieters
- Einmalige Registrierungsnummer für jede vermietete Einheit mit individueller Katasterreferenz, genauer Adresse und Vermietungstyp
Bis wann müssen Eigentümer ihre Ferienunterkünfte registrieren?
Bis spätestens 1. Juli 2025 müssen alle touristisch genutzten Unterkünfte eine individuelle Registrierungsnummer erhalten haben, die in sämtlichen Online-Inseraten sichtbar angegeben werden muss.
Wie erfolgt die Registrierung?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Online über das Portal des Grundbuchamts (erfordert digitales Zertifikat und Benutzerkonto)
- Persönlich im zuständigen Grundbuchamt (Termin erforderlich)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bescheinigung der Gemeinde über die Eignung zur touristischen Nutzung (certificado de compatibilidad urbanística)
- Nachweis der Eintragung im örtlichen Tourismusregister
Fallen Gebühren für die Registrierung an?
- Online-Antrag: ca. 30 €
- Persönlich: zusätzliche Kosten für die Beglaubigung der Unterschrift des Antragstellers (ca. 50 €)
Wie lange dauert es, bis die Registrierungsnummer vorliegt?
Die Nummer wird sofort nach erfolgreicher Antragstellung vergeben. Falls Unterlagen fehlen oder Mängel bestehen, haben Antragsteller 7 Werktage Zeit zur Nachbesserung.
Was passiert bei Vermietung ohne gültige Registrierungsnummer?
- Geldbußen von bis zu 30.000 €
- Verpflichtung der Plattformen, nicht registrierte Inserate zu entfernen
- Bei schweren oder wiederholten Verstößen: zeitweise oder dauerhafte Schließung der Unterkunft möglich
Was sollten Eigentümer vor der Antragstellung prüfen?
Die Immobilie muss im Grundbuch korrekt auf den tatsächlichen Eigentümer eingetragen sein. Erbschaftsfälle oder veraltete Daten können den Registrierungsprozess verzögern.
Warum ist die Registrierungsnummer wichtig?
Sie dient als eindeutiger Identifikator für jede vermietete Einheit und stellt die Grundlage für rechtskonforme Datenerhebung und Nachverfolgbarkeit gemäß EU-Recht dar.
Die neuen EU- und nationalen Vorschriften zur Registrierung von Kurzzeitvermietungen stellen Eigentümer vor komplexe Anforderungen. Die fachkundige Begleitung durch Andersen gewährleistet, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig, korrekt und fristgerecht eingereicht werden.
Darüber hinaus helfen wir Ihnen, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden – für einen transparenten, effizienten und rechtskonformen Registrierungsprozess, im Einklang mit den aktuellen Vorgaben.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
German Desk de Andersen
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