Unternehmer und Start-ups

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Gegenwärtig nimmt die Zahl der Entrepreneure rapide zu, und die Entwicklung neuer Unternehmen wird immer mehr als möglicher Ausweg aus der aktuellen Krise betrachtet.

Eine Unternehmensgründung erfordert die Einhaltung verschiedener Vorschriften und den Schutz der wesentlichen Vermögenswerte des Unternehmens sowie das entschiedene Engagement eines Investors (Business Angels und Fonds) für eine innovative Geschäftsidee.

Andersen ist als multidisziplinäre, flexible Kanzlei in der Lage, Sie in allen Phasen der Unternehmensentwicklung zu begleiten und zu lenken und in entscheidenden Aspekten mitzuwirken.

Für Unternehmer beginnt die Beratung mit einer Untersuchung des rechtlichen Rahmens für die geplante Geschäftstätigkeit sowie mit der Bestimmung der für das Projekt am besten geeigneten Struktur.

Hinsichtlich der Investoren konzentriert sich unsere Beratung der Mandanten darauf, wie die Investition zu tätigen und zu formulieren ist, und darauf, die Struktur und Ausführung der einzelnen Finanzierungsrunden festzulegen, die möglichen Eventualitäten des Unternehmens zu erkennen und schließlich einen Ausstieg für den Investor im Falle eines Verkaufs oder einer Desinvestition zu planen.

Service

Unternehmensgründung

Unser Team verfügt über umfassende Erfahrung in der Planung, Verhandlung und Durchführung von Unternehmenstransaktionen.

  • Fusionen: Zusammenschluss von zwei oder mehr Unternehmen durch Anteilskauf, -verkauf oder -tausch.
  • Akquisitionen: die vollständige oder teilweise Übertragung eines Unternehmens durch den Erwerb von Anteilen, Vermögenswerten, Betrieben oder Geschäftszweigen.
  • Investitionsrunden: Die Kapitalerhöhungen eines Unternehmens erfolgen in der Regel in aufeinanderfolgenden Runden (A, B, C usw.) mit unterschiedlichen Bewertungen und Zeichnungsbedingungen, die die Unternehmensentwicklung spiegeln.

Die Planung dieser Transaktionen ist unerlässlich, um die Entwicklung des Unternehmens zu gewährleisten und die Interessen der Gesellschafter gegenüber neuen Investoren oder Käufern zu schützen. .

Partnerschafts- und Vertraulichkeitsvereinbarungen

Vertraulichkeitsvereinbarungen oder -klauseln – auch bekannt als Geheimhaltungsvereinbarungen oder -klauseln – regeln, unter welchen Bedingungen vertrauliche Informationen, die für eine Partei besonders wichtig oder wertvoll sind, ausgetauscht werden können, um deren weitere Offenlegung zu kontrollieren oder zu verhindern.

Vertraulichkeitsvereinbarungen finden häufig im Rahmen von Unternehmenstransaktionen Anwendung, bei denen eine Partei Zugang zu vertraulichen Informationen der anderen Partei benötigt, bevor sie eine Kauf- oder Investitionsentscheidung trifft. In diesen Vereinbarungen sollten Aspekte wie die Bestimmung der als vertraulich angesehenen Informationen, die Beschränkungen für ihre Weitergabe oder Verwendung, die Dauer der Vereinbarung, die Verarbeitung der Informationen nach Beendigung der Vereinbarung und die Folgen bei Nichteinhaltung geregelt werden. Solche Klauseln werden häufig durch Vereinbarungen von Exklusivität oder Wettbewerbsverbot ergänzt.

Integriertes Innovationsmanagement

Das Team von Andersen unterstützt Sie beim Innovationsschutz und -management, indem es Strategien für die Eintragung von Patenten, Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern entwickelt. In Fällen, in denen eine Eintragung nicht erwünscht ist, berät Andersen bei der Ausarbeitung von Vertraulichkeitsvereinbarungen und dem Schutz des Know-hows sowie bei der Aufwertung und Abwicklung des Technologietransfers und der Ausarbeitung von Verträgen und Nutzungslizenzen.

Registrierung von Marken, Domains und Corporate Image

Andersen berät Sie bei der Entwicklung von Schutzstrategien durch die Anmeldung von nationalen Marken, Gemeinschaftsmarken und internationalen Marken sowie bei der Führung und Verwaltung solcher Marken während des gesamten Anmeldeverfahrens bis zu ihrer Erteilung und Eintragung. Darüber hinaus empfiehlt Andersen mögliche Maßnahmen im Anschluss an die Markeneintragung, wie z. B. Widersprüche gegen Dritte, die mit Ihrer Marke identische oder ähnliche Marken einzutragen versuchen; Einlegung von Rechtsmitteln in Verwaltungs- und Zivilverfahren, Ausarbeitung von Verträgen zur Abtretung Ihrer Marken und zur Lizenzierung für deren Nutzung.

Andersen unterstützt Sie auch bei der Registrierung und Verwaltung der Domains für Ihren Internetauftritt.

Schutz geistiger Schöpfungen

Andersen bietet Rechtsschutz für alle geistigen Schöpfungen des Unternehmens, wie z. B. Software, Anwendungen, Computerprogramme und Videospiele, Verträge über die Erstellung und Pflege von Websites und den wirksamen Schutz ihrer Inhalte, künstlerische und audiovisuelle Schöpfungen, soziale Netzwerke usw.

Rechtsangleichung im Bereich der Dienste der Informationsgesellschaft und des elektronischen Geschäftsverkehrs

Das spanische Gesetz über die Dienste der Informationsgesellschaft und den elektronischen Geschäftsverkehr (LSSI) legt die Anforderungen fest, die die Anbieter solcher Dienste in Spanien erfüllen müssen.

Wir beraten unsere Mandanten unter anderem in folgenden Fragen:

  • Abfassung von rechtlichen Hinweisen und Nutzungsbedingungen für Websites.
  • Anpassung der Tätigkeiten an das LSSI und die ergänzenden Vorschriften.
  • Abfassung allgemeiner Geschäftsbedingungen im Falle der Nutzung des elektronischen Geschäftsverkehrs.
  • Überprüfung von Werbekampagnen und -materialien.
  • Vertretung unserer Mandanten angesichts von Sanktionsmaßnahmen.

Abfassung von rechtlichen Hinweisen und Nutzungsbedingungen

Die rechtlichen Hinweise, Disclaimer und Nutzungsbedingungen einer Website regeln das Verhältnis zwischen einem Unternehmen und den Kunden und Benutzern dieser Website.

Solche Klauseln unterliegen in gleichem Maße dem Recht wie jeder andere herkömmliche Vertrag, sodass bei ihrer Abfassung eine Vielzahl von Vorschriften und Grundsätzen zu beachten sind.

Die Nichteinhaltung dieser rechtlichen und formalen Verpflichtungen kann nicht nur zu einem mangelnden Schutz vor Verstößen durch Ihre Kunden führen, sondern auch zur Verhängung erheblicher Sanktionen in Bezug auf Verbraucher- und Nutzerrechte, Datenschutz, Werbung, Fernabsatz, Einzelhandel, Verbraucherkredite und viele andere Vorschriften, die diese Tätigkeit in Europa und weltweit regeln.

Angemessener Schutz personenbezogener Daten

  • Prüfung und Analyse der Einhaltung der geltenden Vorschriften.
  • Erkennung und Eintragung der Dateien bei der spanischen Datenschutzbehörde (Agencia Española de Protección de Datos, AEPD).
  • Ausarbeitung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsdokumente.
  • Ausarbeitung von Aktionsplänen zur Anpassung der Tätigkeit an die geltenden Vorschriften.
  • Fach- und Rechtsberatung rund um Sicherheitsmaßnahmen.
  • Vertretung in Verfahren vor der spanischen Datenschutzbehörde.
  • Pflege der Datenschutzpolitik.
  • vKlärung von Fragen zum Schutz personenbezogener Daten.
  • Durchführung von halbjährlichen Audits.

Investitions- und Desinvestitions-Management

  • Due-Diligence-Prüfung des Unternehmens: Ermittlung der Risiken des Unternehmens oder des Projekts, in das investiert werden soll.
  • Beratung zu den verschiedenen Finanzierungsrunden: Seed und Finanzierungsrunden.
  • Beratung bei Desinvestitionen und Unternehmensverkauf.

Experten

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